Alle Versicherungsgesellschaften haben in ihren Versicherungsbedingungen gewisse Ausschlüsse, bei denen nicht geleistet wird. Das sind z.B. Kriege, Atomunglücke oder Pandemien. Glücklicherweise gab es in den vergangenen 70 Jahren nichts derartiges in Deutschland.
Covid-19 wurde allerdings im März 2020 von der WHO als Pandemie eingestuft. Dieser Status besteht nach wie vor. Wenn Sie also ein sehr sicherheitsbewusster Mensch sind, empfehle ich Ihnen den Abschluss vom Ergänzungs-Schutz Covid-19.
Ergänzungs-Schutz Covid-19 als zusätzliche Einmal-Versicherung zu einer bestehenden Reise-Versicherung:
Preise für eine Reise:
26 € mit Selbstbeteiligung
29 € ohne Selbstbeteiligung
Welchen Tarif wählen Sie?
Wenn Sie in Ihrer Erstversicherung einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben, dann entscheiden Sie sich beim Corona-Ergänzungstarif auch wieder für einen Selbstbehalt. Wenn Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt haben, dann wählen Sie jetzt auch wieder den Tarif ohne.
Vorteile Ergänzungs-Schutz Covid-19:
Abschlussfrist:
Am Buchungstag, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt haben Sie noch drei Werktage Zeit.
Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten und Stornogebühren bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19 erstattet.
Absicherung von Quarantäne:
a) persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
b) Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
c) Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis 5.000 € pro Person.
Wenn Sie sich zusätzlich gegen die Covid-19 Erkrankung absichern wollen, dann ist es unabdingbar, dass Sie bereits eine gültige Reiserücktritts- oder Seminar-Versicherung bei der ERGO Reiseversicherung abgeschlossen haben. Oder ein Reiseversicherungspaket, welches eine Reiserücktrittskosten- , eine Reiseabbruch- oder eine Stornokosten-Versicherung enthält.
Welche Versicherungen reichen nicht aus?
Wichtig zu wissen: der Abschluss der Ergänzungs-Versicherung als alleinige Versicherung ist nicht gültig!
Wenn Sie gerade feststellen, dass Sie noch gar keine "richtige" Reiseversicherung abgeschlossen haben, dann buchen Sie doch erst einmal diese. In der Buchungsmaske für Urlaubsreisen für Alleinreisende, Familien und Paare werden Sie auch direkt gefragt, ob Sie sich zusätzlich gegen das Risiko an Covid-19 zu erkranken versichern wollen. In einem Buchungsvorgang werden dann die Haupt-Versicherung und der Ergänzungs-Tarif gebucht.
Wenn Sie sich für eine Spezial-Versicherung entscheiden, also z.B. für die Seminar-Versicherung, eine Gruppenbuchung oder die Absicherung auf einem Campingplatz, dann schließen Sie bitte erst diese Versicherung ab und später dann hier die Corona-Ergänzungs-Versicherung.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Seminar- bzw. Reisepreis Ihrer bestehenden Hauptversicherung bei der ERGO Reiseversicherung.
Wer kann alles den Versicherungsfall auslösen?
Die versicherten Reiseteilnehmer oder eine Risikoperson, die nicht mit auf Reisen geht. Risikopersonen sind z.B. Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Stief- und Adoptivkinder, Geschwister, Großeltern, Tanten, Onkels, Nichten, Neffen, Schwäger und Schwägerinnen.
Bis wann können Sie den Ergänzungs-Schutz Covid-19 abschließen?
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
Was muss als Nachweis für die Schadenbearbeitung eingereicht werden?
Als Leistungsnachweis reicht ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung aus.
Was ist, wenn Sie bereits eine Jahres-Reiserücktritts-Versicherung oder ein Jahres-Versicherungspaket mit Absicherung der Stornokosten haben und sich nun zusätzlich noch gegen Covid-19 absichern wollen?
Sie können natürlich auch den Ergänzungs-Schutz Covid-19 zusätzlich abschließen - allerdings jeweils für eine einzelne Reise !
Wenn Sie also mehrere Reisen im Jahr unternehmen, die Sie alle mit der Covid-19-Zusatz-Versicherung absichern wollen, müssen Sie für jede Reise einzeln die Ergänzungs-Versicherung abschließen. Bitte beachten Sie hier unbedingt jeweils die Abschlussfrist!
Wenn Sie öfter verreisen und alle Ihre Reisen gemeinsam mit einer einzigen Corona-Zusatz-Versicherung absichern wollen, dann muss Ihre bestehende Jahres-Versicherung umgebucht werden.
Bitte schreiben Sie mich dazu an. Kontakt >
Auch bei dieser Versicherung hier gibt es Ereignisse, die nicht von der Versicherung gedeckt sind. Dazu zählen alle generelle Reisebeschränkungen wie Lockdown, Ausgangssperren, Beherbergungsverbote, Grenzschließungen oder wenn Sie Angst vor einer Infektion mit Covid-19 am Urlaubsort haben.